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[DER SCHRANK] Die Prohibition 2.0 – knallhart weggesperrt

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Die Maßnahmen des momentanen Jahrtausends, die ZERBRECHLICHE JUGEND vor SCHÄDIGENDEN EINFLÜSSEN zu beschützen, sind bekanntermaßen MANNIGFALTIG. Und beinahe sekündlich kommt irgendein halbbetäubter Irrer in einer Führungsposition auf die Idee, noch WEITERE Maßnahmen ins Leben zu rufen, um die mittlerweile NOCH zerbrechlichere Jugend NOCH brutaler zu schützen, als es sowieso schon der Fall ist. Falls jetzt ein EINFALTSPINSEL auf die Idee kommen sollte, dass wir hier von sportlichen oder gesellschaftlichen Aktivprogrammen für Kinder und Teenager sprechen, WEIT GEFEHLT. Nein. Im 21. Jahrhundert denkt man gleichzeitig SIMPEL wie auch LIFESTYLESICHER. Zartes, junges Leben verteidigt man heutzutage…



Die Rede ist vom SCHRANK DER ZORNS. Eine hier nicht namentlich erwähnte EINZELHANDELSKETTE kam irgendwann zwischen DAMALS und dem VERLUST DER MUTTERSPRACHE auf die beinahe schon monumentale Idee, dass sie am besten restlos alles in einen GOTTVERFLUCHTEN SCHRANK sperrt, was Jugendliche „locker, witzig und cool“ machen könnte. Auf gut deutsch: Schnaps und Tabak wanderten ab diesem Zeitpunkt ohne Umwege in eine VERSCHLOSSENE VITRINE in der Nähe der Kasse.



Das kann man SEHR LEICHT beantworten, was geschehen ist. Auf direkte Nachfrage gaben uns die Mitarbeiter der Kette einst zu verstehen, welche Vorteile dieser HERZHAFT SINNVOLLE KASTEN hat:
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Dann allerdings wurden mit der Zeit Stimmen laut, die genau diese Zwecke stark in Frage stellten. Denn ob der gottverdammte Wodka nun EINGESCHLOSSEN ist oder NICHT ändert wenig daran, dass sich fünfzehnjährige Schüler einfach so lange „tunen“ bis sie UUUUUNGEFÄHR wie 18 rüberkommen. Und die Sache mit dem Diebstahl ergibt noch weniger Sinn, wenn man das Sortiment des KAUFLADENS näher betrachtet. Beispielsweise ist im Schrank ein Likör eingeschlossen, der um die 15 Euro kostet. Im OFFENEN REGAL in einer UNBEWACHTEN ECKE des Geschäftes stehen allerdings sündhaft teure Spirituosen und Weine, die teilweise deutlich mehr als 40 Euro kosten. Versteht man nicht? MACHT NICHTS, KANN MAN ERKLÄREN.



JA, das KANN MAN. Ob Blödsinn oder nicht: Nicht etwa der PREIS entscheidet über den tatsächlichen Wert eines Produktes (und damit auch darüber, ob es EINGESCHLOSSEN wird) sondern die WERTIGKEIT DER MARKE. Eine zwanzig Kilo schwere Dose Tabak der hauseigenen Billigmarke steht im Regal an der Kasse direkt neben den Süßigkeiten für Kleinkinder. Der MARKENTABAK der traditionsreichen Firma „SLAVEMASTERS SUPER UNFAIR MEGACUT“, in dem sich lediglich 15 Gramm befinden, wandert in die Drecksvitrine. Es geht also um die EXKLUSIVITÄT von MARKENPRODUKTEN. Keinesfalls um so alberne Themen wie „Jugendschutz“ oder „Diebstahl“.

Noch viel absurder wird dieser Gedanke, wenn man sich vor Augen hält, dass es PRODUKTE gibt, die allein auf Grund ihrer Mengenverhältnisse einfach teurer sind als „wertvollere“ Artikel. Das greift zum Beispiel bei WASCHMITTEL oder WEICHSPÜLER. Ein 30-Pfund-Familien-Vorteilspack des beliebten Waschmittels „SUPER ANTI UMWELT WASSERBELASTUNGS-MEGAWEISS“ kostet etwa um die 12 Euro. Ein zwar reduzierter, jedoch trotzdem hochwertig verarbeiteter MP3-Player wandert in den SCHRANK, obwohl er für 9,99 € im Angebot ist. Angenommen, man verabredet sich VOR dem Geschäft mit einem Schwarzmarkthändler, der Unterwelthandel mit zwielichtigen Hausfrauen betreibt, denen er ILLEGAL ERWORBENES WASCHMITTEL verschachert, kann man ihm den VORTEILSPACK zum VORZUGSPREIS von lediglich 11,50 € weiterverkaufen, wenn man ihn zuvor ohne Zwischenfälle entwendet hat. Hätte man stattdessen den MP3-Player gestohlen, wenn er nicht im SCHRANK gewesen wäre, hätte man jetzt für den gleichen Aufwand sogar circa 1,50 € weniger Gewinn gemacht. WAS ZUR HÖLLE ERGIBT DAS DENN FÜR EINEN SINN?



Also gut. Aber was hat es denn dann damit auf sich? Eine mögliche ANTWORT auf diese Frage hat bisher deutlich zu wenig Aufmerksamkeit erhalten: DIE PROHIBITION. Dem Bundesdeutschen soll der SUFF ausgetrieben werden. Und zwar nicht mit moralischem oder medizinischem Gefasel, sondern „SPIELERISCH UND PRÄDAGOGISCH WERTVOLL“, wie es sich eben für unsere Epoche geziemt. Durch die Einlagerung in den Schrank muss der Trinkwillige nun mehrere Hürden überwinden:

Zunächst muss jemand vorhanden sein, der das dämliche Ding überhaupt ÖFFNET. Ganz abgesehen davon, dass 25 % der Konsumenten gar nicht erst danach FRAGEN würden, da sie VIEL ZU SCHÜCHTERN sind. Weitere 25 % haben NULL BOCK auf das verzerrte und genervte Gesicht des Azubis, der SCHNAUBEND und HEFTIG ATMEND seine WERVTOLLE ZEIT dafür investieren muss, IHNEN diesen VERDAMMTEN KASTEN aufzuschließen. Ganz abgesehen davon gibt es die Basischance von 25 %, dass SO oder SO kein Mitarbeiter vorhanden ist und Sie daher NIEMALS Zugriff auf den Inhalt haben. Damit fallen 75 % der Leute, die sich heute Abend ORDENTLICH EINEN EINVERLEIBT hätten, definitiv weg.

Und wenn DAS keine GUTE TAT ist, dann weiss ich auch nicht. Lieber mehr intakte Lebern auf der Welt als

!!! TAUBENKOT !!! (100% alkoholfrei)

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